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   BGH, 21.11.1952 - V ZR 158/51   

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BGH, 21.11.1952 - V ZR 158/51 (https://dejure.org/1952,467)
BGH, Entscheidung vom 21.11.1952 - V ZR 158/51 (https://dejure.org/1952,467)
BGH, Entscheidung vom 21. November 1952 - V ZR 158/51 (https://dejure.org/1952,467)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • DNotZ 1953, 93
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (10)

  • RG, 11.03.1932 - II 307/31

    Ruisdael - § 119 Abs. 2 BGB, § 459 BGB <Fassung bis 31.12.01> (vgl. nunmehr

    Auszug aus BGH, 21.11.1952 - V ZR 158/51
    Für die Ansprüche aus positiver Vertragsverletzung, d.h. aus Verschulden bei der Erfüllung eines Vertrages, hat das Reichsgericht in ständiger Rechtsprechung den Standpunkt vertreten, daß solche Ansprüche neben dem Sonderrecht des Sachkaufs Geltung haben (RGZ 52, 181; 53, 200; 135, 339 [346 f]; 161, 330 [337]).

    Daraus, daß in § 463 BGB ein Schadensersatzanspruch wegen Verschweigens eines Fehlers nur bei Arglist des Verkäufers zugelassen und ebenso in § 476 BGB eine Freizeichnung von der Mängelhaftung nur bei Arglist für nichtig erklärt wird, hat die Rechtsprechung den Schluß gezogen, daß Schadenersatzansprüche wegen nicht arglistig, sondern fahrlässig unrichtiger Erklärungen insoweit abgelehnt werden müssen, als die Sondervorschriften des Kaufrechts (§ 459 ff BGB) eingreifen (RGZ 135, 339 [346]; 148, 286 [296]; 161, 193 und 330 [337]; RG SeufArch 78 Nr. 7; JW 1934, 2906; JW 1935, 1687; vgl. auch RG DR 1941, 637 [638]).

  • RG, 20.11.1936 - VII 111/36

    Unter welchen Voraussetzungen unterliegt die Auslegung von

    Auszug aus BGH, 21.11.1952 - V ZR 158/51
    Übrigens wäre auch ein typischer Vertrag nur dann revisibel, wenn er über den Bereich des Berufungsgerichts hinaus verwendet werden würde; dafür besteht im vorliegenden Falle kein Anhalt (RGZ 153, 62; OGHZ 3, 255 [257]).
  • RG, 29.09.1902 - VI 166/02

    Abtretung von Forderungen. Unterbrechung der Verjährung.

    Auszug aus BGH, 21.11.1952 - V ZR 158/51
    Für die Ansprüche aus positiver Vertragsverletzung, d.h. aus Verschulden bei der Erfüllung eines Vertrages, hat das Reichsgericht in ständiger Rechtsprechung den Standpunkt vertreten, daß solche Ansprüche neben dem Sonderrecht des Sachkaufs Geltung haben (RGZ 52, 181; 53, 200; 135, 339 [346 f]; 161, 330 [337]).
  • RG, 13.08.1935 - III 314/34

    1. Haftet eine Stadtgemeinde für Auskünfte, die ihr Bürgermeister einem

    Auszug aus BGH, 21.11.1952 - V ZR 158/51
    Daraus, daß in § 463 BGB ein Schadensersatzanspruch wegen Verschweigens eines Fehlers nur bei Arglist des Verkäufers zugelassen und ebenso in § 476 BGB eine Freizeichnung von der Mängelhaftung nur bei Arglist für nichtig erklärt wird, hat die Rechtsprechung den Schluß gezogen, daß Schadenersatzansprüche wegen nicht arglistig, sondern fahrlässig unrichtiger Erklärungen insoweit abgelehnt werden müssen, als die Sondervorschriften des Kaufrechts (§ 459 ff BGB) eingreifen (RGZ 135, 339 [346]; 148, 286 [296]; 161, 193 und 330 [337]; RG SeufArch 78 Nr. 7; JW 1934, 2906; JW 1935, 1687; vgl. auch RG DR 1941, 637 [638]).
  • RG, 11.07.1914 - V 67/14

    Darf der Käufer eines mit Schwamm behaftet gewesenen Hauses den sog. merkantilen

    Auszug aus BGH, 21.11.1952 - V ZR 158/51
    Das gilt sowohl für die Ausbesserungskosten wie für den von der Klägerin verlangten Ersatz des durch den Schwamm angeblich hervorgerufenen merkantilen Minderwertes (vgl. hierzu RGZ 85, 252; Warn 1914 Nr. 297) wie auch für den künftig entstehenden Schaden, dessen Ersatzpflicht durch den Feststellungsantrag klargestellt werden soll.
  • RG, 28.08.1939 - V 38/39

    Können öffentlich-rechtliche Baubeschränkungen, die erst für die Zukunft geplant

    Auszug aus BGH, 21.11.1952 - V ZR 158/51
    Daraus, daß in § 463 BGB ein Schadensersatzanspruch wegen Verschweigens eines Fehlers nur bei Arglist des Verkäufers zugelassen und ebenso in § 476 BGB eine Freizeichnung von der Mängelhaftung nur bei Arglist für nichtig erklärt wird, hat die Rechtsprechung den Schluß gezogen, daß Schadenersatzansprüche wegen nicht arglistig, sondern fahrlässig unrichtiger Erklärungen insoweit abgelehnt werden müssen, als die Sondervorschriften des Kaufrechts (§ 459 ff BGB) eingreifen (RGZ 135, 339 [346]; 148, 286 [296]; 161, 193 und 330 [337]; RG SeufArch 78 Nr. 7; JW 1934, 2906; JW 1935, 1687; vgl. auch RG DR 1941, 637 [638]).
  • RG, 05.02.1932 - VII 397/31

    Zum Begriff des Unfalls, wenn sich ein Arzt gegen Infektionen bei Ausübung seines

    Auszug aus BGH, 21.11.1952 - V ZR 158/51
    Dazu wäre erforderlich, daß beide Teile sich bewußt Vertragsbedingungen unterwerfen, die als allgemeine Normen für eine Vielfalt von Vertragsverhältnissen in gleicher Weise bestimmt sind (RGZ 134, 82; 135, 136; insbesondere JW 1934, 2761).
  • RG, 19.10.1931 - VIII 159/31

    Zum Begriff des typischen Vertrags.

    Auszug aus BGH, 21.11.1952 - V ZR 158/51
    Dazu wäre erforderlich, daß beide Teile sich bewußt Vertragsbedingungen unterwerfen, die als allgemeine Normen für eine Vielfalt von Vertragsverhältnissen in gleicher Weise bestimmt sind (RGZ 134, 82; 135, 136; insbesondere JW 1934, 2761).
  • RG, 19.12.1902 - II 246/02

    Unterliegt ein dem Käufer einer nur der Gattung nach bestimmten Sache gegen den

    Auszug aus BGH, 21.11.1952 - V ZR 158/51
    Für die Ansprüche aus positiver Vertragsverletzung, d.h. aus Verschulden bei der Erfüllung eines Vertrages, hat das Reichsgericht in ständiger Rechtsprechung den Standpunkt vertreten, daß solche Ansprüche neben dem Sonderrecht des Sachkaufs Geltung haben (RGZ 52, 181; 53, 200; 135, 339 [346 f]; 161, 330 [337]).
  • RG, 05.10.1939 - V 87/39

    1. Kann Eigenschaft eines gekauften Baugrundstücks die aus der örtlichen Lage und

    Auszug aus BGH, 21.11.1952 - V ZR 158/51
    Für die Ansprüche aus positiver Vertragsverletzung, d.h. aus Verschulden bei der Erfüllung eines Vertrages, hat das Reichsgericht in ständiger Rechtsprechung den Standpunkt vertreten, daß solche Ansprüche neben dem Sonderrecht des Sachkaufs Geltung haben (RGZ 52, 181; 53, 200; 135, 339 [346 f]; 161, 330 [337]).
  • BGH, 04.06.1997 - VIII ZR 243/96

    BGH

    Eine derart eingeschränkte Aussage ist daher rechtlich nicht anders zu bewerten als eine Erklärung unter Vorbehalt, die regelmäßig keine Zusicherung darstellt (BGH, Urteil vom 21. November 1952 - V ZR 158/51 = LM BGB § 463 Nr. 1, Urteil vom 30. Januar 1991 - VIII ZR 118/90 = WM 1991, 1041 = NJW-RR 1991, 870 = MDR 1991, 724 unter II 1).
  • BGH, 16.03.1977 - VIII ZR 283/75

    Umfang der Aufklärungspflicht eines Gebrauchtwagenhändlers

    Arglist erfordert - wie in Rechtsprechung und Schrifttum allgemein anerkannt ist - ebenso wie im Falle der Anfechtung wegen arglistiger Täuschung (§ 123 BGB ) Vorsatz, wobei allerdings bedingter Vorsatz genügt, nicht aber - selbst grobe - Fahrlässigkeit (BGH, Urteil vom 21. November 1952 - V ZR 158/51 -, LM BGB § 463 Nr. 1; Senatsurteil vom 28. April 1971 - VIII ZR 258/69 -, LM BGB § 123 Nr. 42 = NJW 19719 1795 = WM 1971, 749; BGHZ 63, 382 ff.).
  • BGH, 16.01.1985 - VIII ZR 317/83

    Auswirkungen der Nichtberücksichtigung des Klägervortrags hinsichtlich der

    Der Revision ist zuzustimmen, daß bei einem solchen Sachverhalt die Annahme naheliegt, der Beklagte habe mit dem Vorhandensein der Fehler auch bei anderen Anlagen gleichen Typs gerechnet, was, wie auch das Berufungsgericht nicht verkennt, für die Annahme arglistigen Verschweigens genügte, weil er davon ausgehen mußte, die Käuferin werde bei Kenntnis der Mängel den Kaufvertrag nicht abschließen (so bereits RG JW 1936, 502, 503; BGH Urteil vom 21. November 1952 - V ZR 158/51 = LM § 463 BGB Nr. 1; Senatsurteil vom 28. April 1971 - VIII ZR 258/69 = WM 1971, 749, 752; Hiddemann WM 1982, Sonderbeilage Nr. 5, S. 31).
  • BGH, 19.12.1980 - V ZR 185/79

    Zusicherung erhöhter Abschreibungen nach § 7b EStG

    Zutreffend ist allerdings der rechtliche Ausgangspunkt des Berufungsgerichts, daß Arglist mindestens bedingten Vorsatz voraussetzt und der Beklagte daher jedenfalls mit der Möglichkeit gerechnet und sie in Kauf genommen haben müßte, daß die erhöhte Abschreibungsmöglichkeit nach § 7 b EStG für den Kläger nicht bestehe (vgl. Senatsurteil vom 21. November 1952, V ZR 158/51, LM BGB § 463 Nr. 1; BGH Urteil vom 16. März 1977, VIII ZR 283/75, NJW 1977, 1055 [BGH 16.03.1977 - VIII ZR 283/75]).
  • BGH, 20.01.1989 - V ZR 137/87

    Verfahrensmangel wegen Entscheidung über einen Hilfsantrag bevor der Hauptantrag

    Es fehlt jedoch an Feststellungen des Berufungsgerichts dazu, der Makler habe auch gewußt oder doch zumindest mit der Möglichkeit gerechnet, der Kläger werde der nicht entleerten Jauchegrube unter dem Wohnhausanbau so erhebliche Bedeutung beimessen, daß er den Vertrag nicht oder jedenfalls nicht zu dem vereinbarten Preise schließen werde (Senatsurt. v. 21. November 1952, V ZR 158/51, LM BGB § 463 Nr. 1; vgl. auch Senatsurt. v. 9. Oktober 1964, V ZR 109/62, LM BGB § 436 Nr. 10 und Senatsurt. v. 20. März 1987, V ZR 27/86, BGHR BGB § 463 Satz 2 - Baurechtswidrigkeit 1 = NJW 1987, 2511).
  • BGH, 09.11.1990 - V ZR 194/89

    Ausübung des Ermessens bei Zulassung verspätet angetretenen Zeugenbeweises

    Die Erklärung des Beklagten im Kaufvertrag, er sichere zu, daß ihm keine Mängel an dem Objekt bekannt seien, enthält keine Zusicherung im Sinne des § 463 Satz 1 BGB, Hausbockbefall liege nicht vor (BGH Urt. v. 21. November 1952, V ZR 158/51, LM BGB § 463 Nr. 1).
  • BGH, 06.06.1962 - V ZR 125/60

    Rechtsmittel

    Auf jeden Fall durchschlagend für die Verneinung des vertraglichen Schadensersatzanspruchs ist, daß das arglistige Verschweigen sich nicht auf einen Mangel der Sache beziehen würde (BGH Urt. vom 21. November 1952 V ZR 158/51 LM BGB § 463 Nr. 1).
  • BGH, 20.06.1956 - V ZR 227/54

    Rechtsmittel

    Der Senat hat in dem von der Revision angeführten Urteil vom 21. November 1952 - V ZR 158/51 - (LM, Nachschlagewerk Nr. 1 zu BGB § 463) hinsichtlich des Kaufs auf die Rechtsprechung des Reichsgerichts verwiesen, die sich damit befaßt, inwieweit neben den besonderen Gewährleistungsansprüchn Rechte des Käufers aus allgemeinen Rechtsgründen, insbesondere wegen positiver Vertragsverletzung und wegen Verschuldens bei Vertragsschluß bestehen können.

    Auf der anderen Seite wird zu beachten sein, daß ein Schadensersatzanspruch wegen Verschuldens bei Vertragsschluß in der Regel nicht auf das Erfüllungsinteresse, dondern nur auf den Ersatz des negativen Interesses geht (vgl. das oben angeführte Urteil des Senats vom 21. November 1952 - V ZR 158/51).

  • BGH, 30.01.1991 - VIII ZR 118/90

    Rechtsfolgen einer Vereinbarung der Parteien eines Kaufvertrages über eine

    Dieses Ergebnis stimmt mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes überein, wonach Erklärungen unter Vorbehalt keine Zusicherungen sind (BGH, Urteil vom 21. November 1952, V ZR 158/51 = LM BGB § 463 Nr. 1).
  • BGH, 10.07.1963 - V ZR 66/62
    Der von der Klägerin zusätzlich ins Feld geführte Gesichtspunkt des Verschuldens bei Vertragsabschluß, für dessen Anwendung bereits Fahrlässigkeit auf Seiten der Beklagten genügen würde (Schriftsatz vom 5. Januar 1961, S. 2; vgl. auch S. 3 der schriftlichen Revisionsbegründung), vermag der Klage nicht zum Erfolg zu verhelfen, da diese auf das Erfüllungsinteresse gerichtet ist, während Verschulden bei Vertragsabschluß in der Regel nur zum Ersatz des Vertrauensschadens verpflichtet (Urteile des Senats vom 21. November 1952, V ZR 158/51, LM BGB § 463 Nr. 1, und vom 2. Dezember 1959, V ZR 72/58, S. 9 f); außerdem ist für den letztgenannten Gesichtspunkt, wenn es um Sachmängel geht, neben den kaufrechtlichen Gewährleistungsansprüchen ohnehin kein Raum (Urteil des Senats vom 6. Juni 1962, V ZR 125/60, S. 6 f; vgl. auch Siebert/Ballerstedt, BGB 9. Aufl. § 463 Anm. 5).
  • BGH, 02.12.1959 - V ZR 72/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 12.11.1958 - V ZR 90/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 22.05.1957 - V ZR 143/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 11.04.1956 - V ZR 137/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 28.11.1986 - V ZR 273/85

    Voraussetzungen für eine Anfechtung wegen arglistger Täuschung -

  • BGH, 17.10.1966 - VII ZR 164/64

    Fehlerhafte Herstellung eines Werkes - Anspruch auf Schadensersatz - Vereinbarung

  • BGH, 09.03.1960 - V ZR 180/58

    Arglistiges Verschweigen eines Schwammbefalls - Zusicherung von Schwammfreiheit

  • BGH, 02.05.1956 - V ZR 51/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 14.12.1965 - V ZR 151/64

    Vorliegen einer vorsätzlichen, sittenwidrigen Schädigung durch den Verkauf eines

  • BGH, 05.05.1959 - VIII ZR 80/58
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